
Von addierter Kausalität spricht man im Zivilrecht, wenn mehrere Handlungen erst Zusammen zu einem Erfolg führen. Beispiel: Mehrer Unternehmen leiten Schadstoffe in einen Fluss ein, aber erst die aufaddierte Gesamtmänge lässt den Fischbestand sterben. Im Strafrecht spricht man bei dieser Konstellation auch von kumulativer Kausalität.
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